(Ver-) Sichern Sie sich und Ihr Hab und Gut - Machen Sie mehr aus Ihrem Geld
powered by Inveda.net
Bei Glasbruch inkl. Leuchtmittel (also nicht nur bei der verglasten Abdeckung von Leuchten) zahlt der Versicherer die Kosten für Leuchtmittel z. B. beschädigter Scheinwerfer.
© Versicherungsbote.de